Gesendet: Dienstag, 01. März 2016 um 09:57 Uhr Von: julia.hoffmann@muenchen.de An: Betreff: Gartenstadt - Rechtsgutachten zur Entschädigungspflicht Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Abendveranstaltung in der Rathausgalerie am 04.02.2016 haben die Teilnehmenden Interesse an dem Rechtsgutachten zur Entschädigungspflicht bekundet, das seitens des Referats für Stadtplanung und Bauordnung in Auftrag gegeben wurde. Anbei erhalten Sie das Rechtsgutachten zur "Entschädigungspflicht nach § 42 BauGB bei Änderung oder Aufhebung der zulässigen Nutzung eines Grundstücks durch Bebauungsplan zur Sicherung und Bewahrung der Gartenstadtgebiete im nicht qualifiziert überplanten Innenbereich". Das Gutachten wird morgen im Stadtrat bekanntgegeben. Die Stadtratsvorlage finden Sie ebenfalls im Anhang. Sollte Ihnen auffallen, dass die E-Mail nicht an alle einschlägigen Bürgerinitiativen adressiert ist, so leiten Sie die E-Mail gerne an die übrigen Initiativen weiter. Der Verteiler orientiert sich an der Einladungsliste für die Abendveranstaltung in der Rathausgalerie am 04.02.2016. -- Mit freundlichen Grüßen Julia Hoffmann Oberverwaltungsrätin ----------------------------------------- Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/11 Blumenstrasse 28b, Zimmer 224 80331 München Telefon (089) 233 - 24523 Telefax (089) 233 - 24238 E-Mail: julia.hoffmann@muenchen.de Team: plan.ha2-11@muenchen.de ----------------------------------------- Elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt München - siehe: http://www.muenchen.de/ekomm Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15g Holz, 260ml Wasser, 0,05kWh Strom und 5g CO2.